Ratgeber
Baum fällen: Kosten & Genehmigung 2026
Ob für Hausbau, Garage oder Gartengestaltung — Bäume fällen braucht oft Genehmigung und immer einen Fachmann. Alle Kosten, EU-Preise und rechtliche Grundlagen.
Das Wichtigste in Kürze
- Kleiner Baum (bis 10 m): 200–500 € Fällung + 100–200 € Entsorgung
- Großer Baum (>20 m): 1.000–3.000 € + 400–1.000 € Entsorgung
- Fällzeit: Nur 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt (BNatSchG)
- Baumschutzsatzung prüfen — oft Genehmigung nötig
Baumfällung Kosten
| Baumgröße | Fällung | + Entsorgung | EU-Preis (gesamt) |
|---|---|---|---|
| Klein (bis 10m, <30cm Stamm) | 200–500 € | 100–200 € | 225–525 € |
| Mittel (10–20m, 30–60cm) | 500–1.500 € | 200–500 € | 525–1.500 € |
| Groß (>20m, >60cm) | 1.000–3.000 € | 400–1.000 € | 1.050–3.000 € |
| Seilklettertechnik (beengt) | +50–100% | — | +50–100% |
| Stubben fräsen | 100–400 € | — | 75–300 € |
| Wurzelrodung (komplett) | 200–800 € | 100–300 € | 225–825 € |
| Genehmigung + Ersatzpflanzung | 20–250 € | — | — (Behörde) |
Seilklettertechnik nötig wenn kein Platz für kontrollierte Fällung. Hubsteiger: 200–500 €/Tag.
Genehmigung & Recht
- Baumschutzsatzung: In den meisten Städten geschützt ab 60–80 cm Stammumfang
- Fällzeit: Nur 1. Oktober bis 28. Februar (BNatSchG §39)
- Kosten Genehmigung: 20–200 € (je nach Gemeinde)
- Nachpflanzpflicht: Oft muss ein Ersatzbaum gepflanzt werden
Was beeinflusst den Preis?
- Baumgröße: Klein (unter 10 m): 200–500 €. Mittel (10–20 m): 500–1.500 €. Groß (20 m+): 1.500–4.000 €.
- Zugehörigkeit: Freistehend im Garten: günstiger. Nah am Haus/Leitung: Fachkletterer + Sektionsfällung nötig.
- Genehmigung: Baumschutzsatzung der Gemeinde prüfen! Ab 25–80 cm Stammumfang oft genehmigungspflichtig.
- Wurzelentfernung: Stubben fräsen: 100–400 € extra. Ohne Fräsung: Stumpf bleibt + treibt evtl. wieder aus.
- Entsorgung: Häckseln + Abfahren: 100–300 €. Brennholz behalten spart Entsorgungskosten.
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Häufige Fragen
Darf ich Bäume auf meinem Grundstück einfach fällen?
Nicht zwingend — Baumschutzsatzung prüfen. Obstbäume und kleine Bäume (<60 cm Umfang) meist frei. Große Laubbäume: Genehmigung nötig. Sperrzeit: 1. März bis 30. September.
Was mache ich mit dem Holz?
Brennholz: Selbst behalten (1 Ster Hartholz = 80–120 € Wert). Weichholz: Häckseln lassen (Mulch). Grünschnitt: Wertstoffhof (kostenlos/günstig). Viele Baumpfleger nehmen das Holz kostenlos mit.
Wann ist die beste Fällzeit?
Gesetzlich erlaubt: 1. Oktober bis 28. Februar (BNatSchG). In dieser Zeit keine brütenden Vögel. Außerhalb nur mit Ausnahmegenehmigung möglich (Gefahrenbaum, Bauvorhaben).
Stubben fräsen oder roden?
Fräsen: 100–400 €, zerkleinert den Stubben 20–30 cm unter Erdniveau. Ideal wenn kein Neubau geplant. Roden: 200–800 €, entfernt den gesamten Wurzelstock. Nötig bei Bauvorhaben.
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